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Datenschutz beim Lead an der Haustür: Einwilligung richtig aufnehmen

Einwilligung zur Telefonwerbung an der Haustür: Wie du Leads datenschutzkonform aufnimmst, was § 7 UWG und die DSGVO verlangen und warum es sich lohnt.

Vivavolt D2D · Stand 23.10.2026

Warum ist die Einwilligung die Grundlage jedes Leads?

Ein Lead entsteht, wenn der Hausbesitzer selbst einwilligt, dass Vivavolt ihn anruft. Das Callcenter von Vivavolt meldet sich dann bei ihm zur Beratung zu Photovoltaik und Wärmepumpe. Ohne diese Einwilligung gibt es keinen Lead. Die DSGVO gilt an der Haustür genauso wie im Netz.

Der Grund steht im Gesetz: Nach § 7 Abs. 2 UWG ist Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung erlaubt. Für die Daten selbst gelten Art. 6 und Art. 13 DSGVO. Dort steht, dass die Verarbeitung eine Rechtsgrundlage braucht und der Betroffene vorher informiert wird.

Was bekommt der Hausbesitzer vorher zu sehen und zu hören?

Der Hausbesitzer sieht den Datenschutzhinweis, bevor er etwas bestätigt. Daraus erfährt er, wer seine Daten bekommt, wofür sie genutzt werden und wie er die Einwilligung widerrufen kann. Zeig ihn deutlich und nimm ihn ernst.

Gib ihm Zeit zum Lesen. Fragt er etwas zum Datenschutz, antwortest du ehrlich. Weißt du etwas nicht, sagst du das und verweist auf den Datenschutzhinweis. Wer sich informiert fühlt, willigt bewusster ein, und genau diese Einwilligung hält später auch.

Je klarer du erklärst, was passiert, desto leichter fällt dem Hausbesitzer die Entscheidung. Zum Beispiel: „Wenn Sie möchten, ruft Sie das Callcenter von Vivavolt an und vereinbart einen Termin für die kostenlose Beratung. Dafür brauche ich Ihr Einverständnis, den Datenschutzhinweis können Sie vorher in Ruhe lesen.“

Verantwortlich für die Daten ist die Vivavolt GmbH in Bremen. Was genau mit den Angaben geschieht, steht im Datenschutzhinweis. Du gibst nur weiter, was dort steht, und versprichst nichts anderes.

Freiwillig und getrennt

Die Einwilligung ist freiwillig. Niemand muss sie geben, und niemand bekommt Vorteile oder Nachteile dafür. Du setzt weder unter Druck noch versprichst du etwas, damit jemand zustimmt. Wer ablehnt, bekommt ein freundliches Danke. Wer noch nachdenken möchte, bekommt die Zeit dazu.

Die Einwilligung steht außerdem für sich. Sie ist nicht mit anderen Zustimmungen gebündelt, und der Hausbesitzer setzt den Haken selbst. Ein vorausgefülltes Kästchen zählt nicht.

Nur echte Angaben, nie selbst ausfüllen oder raten

Name, Adresse und Telefonnummer kommen vom Hausbesitzer. Du füllst nichts für ihn aus und rätst nichts dazu. Eine Nummer, die du nur vermutest, ist ein Fehler, der später im Callcenter auffällt.

Bist du bei einer Angabe unsicher, frag freundlich nach. Lieber ein Lead mit korrekter Nummer als 2 mit falscher.

Widerruf jederzeit

Der Hausbesitzer kann seine Einwilligung jederzeit widerrufen. Das ist sein Recht nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO, und der Widerruf muss genauso einfach sein wie die Einwilligung. Danach ruft Vivavolt ihn nicht mehr an.

Gibt ein Hausbesitzer später an, nicht angerufen werden zu wollen, nimmst du das ernst und leitest es sofort an Vivavolt weiter. Sag es offen, wenn er danach fragt. Das schafft Vertrauen, und Vertrauen ist an der Haustür dein wichtigstes Werkzeug.

Warum macht das den Lead wertvoll?

Nur ein sauberer Lead wird vergütet. Sauber heißt: echte Angaben des Hausbesitzers, seine ausdrückliche Einwilligung und ein vorher gelesener Datenschutzhinweis. Du bekommst die Provision von bis zu 80 € je qualifiziertem und vergütungsfähigem Lead nur dafür. Eine Einwilligung schützt auch dich: Du kannst zeigen, dass der Hausbesitzer aktiv zugestimmt hat.

Es lohnt sich auch für das Gespräch danach. Wer weiß, dass er angerufen wird, nimmt den Anruf des Callcenters an. Das klingt nach Aufwand, kostet aber nur eine Minute und spart allen Zeit. Dieser Ratgeber erklärt die Grundlagen und ersetzt keine Rechtsberatung.

Kurz gefragt

Darf ich einen Hausbesitzer anrufen lassen, der nicht eingewilligt hat?

Nein. Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern braucht nach § 7 Abs. 2 UWG die vorherige ausdrückliche Einwilligung. Ohne sie wird kein Lead aufgenommen.

Was mache ich, wenn jemand seine Daten nicht angeben möchte?

Du bedankst dich freundlich und gehst. Die Einwilligung ist freiwillig. Du füllst nichts für ihn aus und überredest niemanden.

Kann der Hausbesitzer die Einwilligung wieder zurückziehen?

Ja, jederzeit. Das regelt Art. 7 Abs. 3 DSGVO. Nach dem Widerruf ruft Vivavolt ihn nicht mehr an.

Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung.

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