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Selbstständig im D2D: Gewerbe, Steuern und Absicherung

Gewerbe anmelden, Fragebogen beim Finanzamt, Kleinunternehmerregelung, Krankenversicherung und Rücklagen: Das erwartet dich als Selbstständiger im D2D.

Vivavolt D2D · Stand 23.10.2026

Warum brauchst du ein Gewerbe?

Als selbstständiger Handelsvertreter (m/w/d) nach § 84 HGB arbeitest du auf eigene Rechnung und mit eigenem Gewerbe. Vivavolt zahlt dir Provision, du kümmerst dich selbst um Anmeldung, Steuern und Versicherung.

Das klingt nach viel Papier, ist aber gut machbar. Die meisten Schritte erledigst du online, und du brauchst dafür wenige Stunden. Fragen zur Anmeldung beantwortet dir das Gewerbeamt, bei Steuerfragen helfen dir das Finanzamt oder ein Steuerberater.

Nach § 84 HGB ist selbstständig, wer seine Tätigkeit frei gestalten und seine Arbeitszeit selbst bestimmen kann. Genau das beschreibt dein Alltag im D2D: Du entscheidest, wann und wie viel du arbeitest.

Wie meldest du ein Gewerbe an?

Du meldest dein Gewerbe beim Gewerbeamt deiner Stadt oder Gemeinde an, bevor du loslegst. Viele Ämter bieten ein Online-Formular an, sonst gehst du mit deinem Personalausweis persönlich hin. Die Gebühr unterscheidet sich je nach Gemeinde. Hast du schon ein Gewerbe für eine andere Tätigkeit, prüfst du, ob du die Handelsvertretung dort ergänzen musst.

Als Tätigkeit gibst du die Handelsvertretung beziehungsweise die Vermittlung von Leads an. Das Gewerbeamt gibt deine Anmeldung an das Finanzamt weiter. Gewerbesteuer fällt für Einzelunternehmer erst an, wenn der Gewinn im Jahr über 24.500 € liegt.

Was ist der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung?

Nach der Anmeldung schickt dir das Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Du füllst ihn online über ELSTER aus. Dort gibst du an, womit du Geld verdienst, und schätzt deinen Gewinn für das erste Jahr.

Schätze ehrlich und eher vorsichtig. Das Finanzamt vergibt danach deine Steuernummer, und die brauchst du für jede Rechnung.

Kleinunternehmer oder Umsatzsteuer?

Die Kleinunternehmerregelung spart dir die Umsatzsteuer. Seit 2025 gilt sie, wenn dein Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 € betrug und im laufenden Jahr höchstens 100.000 € beträgt. Auf deiner Rechnung steht dann ein Hinweis auf § 19 UStG, und du weist keine Umsatzsteuer aus.

Deine Provision zählt als Umsatz. Behalte beide Grenzen im Blick. Wird die Grenze von 100.000 € im laufenden Jahr überschritten, gilt ab diesem Umsatz die normale Umsatzsteuer. Im Fragebogen kreuzt du an, ob du die Regelung nutzen möchtest. Frag im Zweifel einen Steuerberater, was günstiger für dich ist: Wer Umsatzsteuer ausweist, kann gezahlte Vorsteuer abziehen.

Kranken- und Rentenversicherung

Als Selbstständiger organisierst du deine Kranken- und Rentenversicherung selbst. Frag deine Krankenkasse, wie sie dein Einkommen als Selbstständiger einstuft und welchen Beitrag sie verlangt. Für die Altersvorsorge suchst du dir einen Weg, der zu dir passt. Warst du bisher familienversichert oder über eine Anstellung versichert, kann sich dein Status ändern. Klär das vor dem Start mit deiner Krankenkasse, damit keine Lücke entsteht.

Auch eine Haftpflichtversicherung für dein Gewerbe kann sinnvoll sein. Lass dich dazu beraten, bevor du anfängst.

Belege, Einnahmen und Rücklagen

Als Gewerbetreibender dokumentierst du alle Einnahmen und Ausgaben. Sammle Belege von Anfang an und leg sie geordnet ab, am besten in einem eigenen Ordner oder einer App. Fahrtkosten, Handykosten und Arbeitsmittel können Betriebsausgaben sein.

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung gehört zur Steuererklärung. Je ordentlicher du das Jahr über sammelst, desto weniger Arbeit hast du am Ende.

Nicht jeder Euro Provision ist Geld zum Ausgeben. Von jeder Auszahlung gehen später Einkommensteuer und Beiträge ab. Leg deshalb nach jeder Auszahlung einen festen Anteil auf ein eigenes Konto.

Wie hoch dieser Anteil sein sollte, hängt von deinem Gewinn ab. Ein kurzes Gespräch mit einem Steuerberater zu Beginn zahlt sich meist aus. Mit gutem Überblick behältst du mehr von dem, was du verdienst.

Kurz gefragt

Muss ich für den Job ein Gewerbe anmelden?

Ja. Als selbstständiger Handelsvertreter arbeitest du mit eigenem Gewerbe. Du meldest es beim Gewerbeamt deiner Stadt oder Gemeinde an.

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Du weist keine Umsatzsteuer aus, wenn dein Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 € und im laufenden Jahr höchstens 100.000 € beträgt. Diese Grenzen gelten seit 2025.

Wer kümmert sich um meine Versicherungen?

Du selbst. Als Selbstständiger organisierst du Kranken- und Rentenversicherung allein und legst dir Rücklagen für Steuern und Beiträge an.

Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung.

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